{% set baseFontFamily = "Open Sans" %} /* Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set headerFontFamily = "Open Sans" %} /* This affects only headers on the site. Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set textColor = "#565656" %} /* This sets the universal color of dark text on the site */

{% set pageCenter = "1100px" %} /* This sets the width of the website */

{% set headerType = "fixed" %} /* To make this a fixed header, change the value to "fixed" - otherwise, set it to "static" */

{% set lightGreyColor = "#f7f7f7" %} /* This affects all grey background sections */

{% set baseFontWeight = "normal" %} /* More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set headerFontWeight = "normal" %} /* For Headers; More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set buttonRadius = '40px' %} /* "0" for square edges, "10px" for rounded edges, "40px" for pill shape; This will change all buttons */

After you have updated your stylesheet, make sure you turn this module off

Chaos nach Einführung der DGSVO

by Datenschutzberater on Mai 4, 2018

Die Datenschutzgrundverordnung sollte, wie die EU sie vorgesehen hat, die Bürger vor
Datenmissbrauch schützen. Das bedeutet, dass die Daten von Personen nicht ohne deren persönliche Zustimmung
gespeichert werden dürfen. Bei Verstoßen gibt es wohl unterschiedliche Vorgehensweisen,
in Österreich bleiben sie überwiegend Straffrei in Deutschland nicht.

Die bekanntesten Neuerungen der DSGVO betreffen veränderte Transparenzpflichten, die vor allem dann greifen, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Dazu gehören Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Konto- und Kreditkartennummern. Hier müssen auch Online-Shops ihre Webformulare für die Eingabe persönlicher Daten anpassen. Die Übermittlung der Daten darf nur noch verschlüsselt vorgenommen werden. Zudem dürfen nur solche Daten angefordert werden, die für den jeweiligen Vorgang unmittelbar benötigt werden. Hier greift die Forderung nach der Datenminimierung. Zu den Auflagen der DSGVO zählt auch, dass künftig in Betrieben ab zehn Mitarbeitern ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

Dass für den Versand von Werbe-Mails die ausdrückliche Zustimmung der Adressaten vor dem Versand zwingend erforderlich ist, hat als gravierende Nebenwirkung, dass künftig auch Pressemeldungen nur noch an E-Mail-Adressen versandt werden dürfen, die dem Versand ausdrücklich zugestimmt haben. Bislang haben in Deutschland jedoch nur sehr wenige Unternehmen ihre Mailing-Listen für den Versand von Pressemitteilungen an die neuen Vorschriften angepasst. Das wird künftig für umfangreiche Rechtsverstöße sorgen oder für ein Versiegen der Pressemeldungen, weil die Unternehmen erst ganz kurzfristig feststellen werden, dass sie die Umstellungspflicht übersehen haben...weiterlesen

Quelle: Heise.de

Datenschutzbeauftragter Berlin 

Topics: IT-Sicherheit