Die Datenschutzgrundverordnung sollte, wie die EU sie vorgesehen hat, die Bürger vor
Datenmissbrauch schützen. Das bedeutet, dass die Daten von Personen nicht ohne deren persönliche Zustimmung
gespeichert werden dürfen. Bei Verstoßen gibt es wohl unterschiedliche Vorgehensweisen,
in Österreich bleiben sie überwiegend Straffrei in Deutschland nicht.
Die bekanntesten Neuerungen der DSGVO betreffen veränderte Transparenzpflichten, die vor allem dann greifen, wenn es um die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Dazu gehören Name, Adresse, Gesundheitsdaten und Konto- und Kreditkartennummern. Hier müssen auch Online-Shops ihre Webformulare für die Eingabe persönlicher Daten anpassen. Die Übermittlung der Daten darf nur noch verschlüsselt vorgenommen werden. Zudem dürfen nur solche Daten angefordert werden, die für den jeweiligen Vorgang unmittelbar benötigt werden. Hier greift die Forderung nach der Datenminimierung. Zu den Auflagen der DSGVO zählt auch, dass künftig in Betrieben ab zehn Mitarbeitern ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Dass für den Versand von Werbe-Mails die ausdrückliche Zustimmung der Adressaten vor dem Versand zwingend erforderlich ist, hat als gravierende Nebenwirkung, dass künftig auch Pressemeldungen nur noch an E-Mail-Adressen versandt werden dürfen, die dem Versand ausdrücklich zugestimmt haben. Bislang haben in Deutschland jedoch nur sehr wenige Unternehmen ihre Mailing-Listen für den Versand von Pressemitteilungen an die neuen Vorschriften angepasst. Das wird künftig für umfangreiche Rechtsverstöße sorgen oder für ein Versiegen der Pressemeldungen, weil die Unternehmen erst ganz kurzfristig feststellen werden, dass sie die Umstellungspflicht übersehen haben...weiterlesen
Quelle: Heise.de