{% set baseFontFamily = "Open Sans" %} /* Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set headerFontFamily = "Open Sans" %} /* This affects only headers on the site. Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set textColor = "#565656" %} /* This sets the universal color of dark text on the site */

{% set pageCenter = "1100px" %} /* This sets the width of the website */

{% set headerType = "fixed" %} /* To make this a fixed header, change the value to "fixed" - otherwise, set it to "static" */

{% set lightGreyColor = "#f7f7f7" %} /* This affects all grey background sections */

{% set baseFontWeight = "normal" %} /* More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set headerFontWeight = "normal" %} /* For Headers; More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set buttonRadius = '40px' %} /* "0" for square edges, "10px" for rounded edges, "40px" for pill shape; This will change all buttons */

After you have updated your stylesheet, make sure you turn this module off

35,3 Millionen EUR Bußgeld

by Jan Wandrey, AGIDAT on November 11, 2020
Find me on:

35,3 Millionen Euro Bußgeld wegen Datenschutzverstößen im Servicecenter von H&M

Ich greife heute die Pressemitteilung vom 1.10.2020 des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf.

Warum?

Erst einmal, weil ich die Summe durchaus als beeindruckend und auch durchaus abschreckend finde. Der eigentliche Grund liegt aber in den Fragestellungen, die sich bei mir Stück für Stück herausschälen.

Fragen
Um was für einen Verstoß handelt es sich genau?
Warum so eine hohe Summe?
Was für einen Aufwand war zur Abstellung nötig?
Warum ist das Bußgeld so hoch?
Wie können solche Datenschutzverstöße verhindert werden?

 

Wogegen hat H&M denn nun im Datenschutz verstoßen?

Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg betreibt ein Servicecenter in Nürnberg. Mindestens seit dem Jahr 2014 kam es bei einem Teil der Beschäftigten zu umfangreichen Erfassungen privater Lebensumstände. Entsprechende Notizen wurden auf einem Netzlaufwerk dauerhaft gespeichert. Nach Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten – auch kurzer Art – führten die vorgesetzten Teamleader einen sogenannten Welcome Back Talk durch. Nach diesen Gesprächen wurden in etlichen Fällen nicht nur konkrete Urlaubserlebnisse der Beschäftigten festgehalten, sondern auch Krankheitssymptome und Diagnosen. Zusätzlich eigneten sich einige Vorgesetzte über Einzel- und Flurgespräche ein breites Wissen über das Privatleben ihrer Mitarbeitenden an, das von eher harmlosen Details bis zu familiären Problemen sowie religiösen Bekenntnissen reichte. Die Erkenntnisse wurden teilweise aufgezeichnet, digital gespeichert und waren mitunter für bis zu 50 weitere Führungskräfte im ganzen Haus lesbar. Die Aufzeichnungen wurden bisweilen mit einem hohen Detailgrad vorgenommen und im zeitlichen Verlauf fortgeschrieben. Die so erhobenen Daten wurden neben einer akribischen Auswertung der individuellen Arbeitsleistung u.a. genutzt, um ein Profil der Beschäftigten für Maßnahmen und Entscheidungen im Arbeitsverhältnis zu erhalten. Die Kombination aus der Ausforschung des Privatlebens und der laufenden Erfassung, welcher Tätigkeit sie jeweils nachgingen, führte zu einem besonders intensiven Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

Wodurch wurde das bekannt?

Bekannt wurde die Datenerhebung dadurch, dass die Notizen infolge eines Konfigurationsfehlers im Oktober 2019 für einige Stunden unternehmensweit zugreifbar waren. Nachdem der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Datensammlung durch Presseberichte informiert wurde, ordnete er zunächst an, den Inhalt des Netzlaufwerks vollständig „einzufrieren“ und verlangte dann die Herausgabe. Das Unternehmen kam dem nach und legte einen Datensatz von rund 60 Gigabyte zur Auswertung vor. Vernehmungen zahlreicher Zeuginnen und Zeugen bestätigten nach Analyse der Daten die dokumentierten Praktiken.

Welchen Aufwand hat das nach sich gezogen?

Die Aufdeckung der erheblichen Verstöße hat die Verantwortlichen zur Ergreifung verschiedener Abhilfemaßnahmen veranlasst. Dem HmbBfDI wurde ein umfassendes Konzept vorgelegt, wie von nun an am Standort Nürnberg Datenschutz umgesetzt werden soll. Zur Aufarbeitung der vergangenen Geschehnisse hat sich die Unternehmensleitung nicht nur ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigt. Sie folgt auch der Anregung, den Beschäftigten einen unbürokratischen Schadenersatz in beachtlicher Höhe auszuzahlen. Es handelt sich insoweit um ein bislang beispielloses Bekenntnis zur Unternehmensverantwortung nach einem Datenschutzverstoß. Weitere Bausteine des neu eingeführten Datenschutzkonzepts sind unter anderem ein neu berufener Datenschutzkoordinator, monatliche Datenschutz-Statusupdates, ein verstärkt kommunizierter Whistleblower-Schutz sowie ein konsistentes Auskunfts-Konzept.

Weiter in der PM: Ausdrücklich positiv ist das Bemühen der Konzernleitung zu bewerten, die Betroffenen vor Ort zu entschädigen und das Vertrauen in das Unternehmen als Arbeitgeber wiederherzustellen. Die transparente Aufklärung seitens der Verantwortlichen und die Gewährleistung einer finanziellen Kompensation zeigen durchaus den Willen, den Betroffenen den Respekt und die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie als abhängig Beschäftigte in ihrem täglichen Einsatz für ihr Unternehmen verdienen.“

Warum ist das Bußgeld so hoch?

Hierzu Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Der vorliegende Fall dokumentiert eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes am H&M-Standort Nürnberg. Das verhängte Bußgeld ist dementsprechend in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken.

Wie kann ich solche Datenschutzverstöße verhindern?

Die Antwort scheint erst einmal einfach. Das Befolgen der Anforderungen an die DSGVO hilft, solche Datenschutzverstöße zu verhindern. Doch wie geht es konkret?

In diesem Fall ist die Ursache wohl im Mindset des Managements zu suchen. Geschäftsführer und Führungskräfte müssen die Anforderungen der DSGVO kennen und sie umsetzen.

In der täglichen Arbeit passieren immer wieder Fehler. Hier kann "Datenschutz durch Technikgestaltung" ein wirksames Mittel sein. Mindestens ebenso wichtig sind die Schulung und die Sensibilisierung aller MitarbeiterInnen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Das Umsetzen der Anforderungen der DSGVO ist eine Arbeit, die niemals aufhört und auch erst einmal einiges an Aufwand abfordert. Ist erst einmal das Fundament gelegt und ist der Datenschutz in die Unternehmensprozesse integriert, verringert sich auch der Gesamtaufwand.

Topics: Datenschutz, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz-Verstoß