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DSGVO - Aufsichtsbehörde kommt an Ihre Grenze

by Datenschutzberater on September 10, 2018

Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind offensichtlich mit den Anfragen und Beschwerden der Bürger überfordert. Vermehrt wenden sich Bürger an die Datenschutzbeauftragten von Bund und Länder, aber diese kommen der Nachfragen nicht zeitlich nach. Fristen werden überschritten.

Die seit Ende Mai verschärften Regeln für den Datenschutz haben die Aufsichtsbehörden in Deutschland an die Grenze der Belastbarkeit gebracht. Zumal ihnen für die Bearbeitung nicht mehr endlos Zeit bleibt. Die DSGVO sieht vor, dass dem Beschwerdeführer innerhalb von höchstens drei Monaten das Ergebnis der Untersuchung mitzuteilen ist. Wenn diese Frist aus tragfähigen Gründen nicht eingehalten werden kann, so muss ihm mindestens der Stand des Verfahrens mitgeteilt werden. Personalmangel gehört nicht zu den Gründen, die zu einer Überschreitung berechtigen. Dennoch mehren sich Hinweise, dass vor allem der Mangel an Personal in den Behörden zu einer erheblichen Fristüberschreitung führt.

So liegen heise online zwei Schreiben zu Beschwerden vor, in denen die Landesbeauftragte Berlins unter Hinweis auf Überlastung und Personalknappheit mitteilt, dass nicht innerhalb der vorgesehenen Frist entschieden werden konnte. Dies obwohl ihr die erforderlichen Stellungnahmen der jeweils verantwortlichen Stellen rechtzeitig vorlagen. Bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, wird nicht mitgeteilt. Zudem ist die Landesbeauftragte dem Schreiben zufolge der Auffassung, die Dreimonatsfrist, die die DSGVO für die Bearbeitung von Beschwerden vorsieht, gelte nur für Beschwerden, die nach dem Inkrafttreten am 25 Mai eingereicht wurden. In beiden Fällen steht derzeit noch eine Entscheidung über die bereits im März eingereichten Datenschutzbeschwerden eines Journalisten über die Pressestelle der Berliner Ziviljustiz am Kammergericht sowie gegen den Landesbeauftragten für Psychiatrie aus, der eine Anfrage zum Anlass für "Google-Recherchen" zur Person des Fragestellers genommen hatte...weiterlesen

Quelle: Heise.de

Topics: DSGVO