{% set baseFontFamily = "Open Sans" %} /* Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set headerFontFamily = "Open Sans" %} /* This affects only headers on the site. Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set textColor = "#565656" %} /* This sets the universal color of dark text on the site */

{% set pageCenter = "1100px" %} /* This sets the width of the website */

{% set headerType = "fixed" %} /* To make this a fixed header, change the value to "fixed" - otherwise, set it to "static" */

{% set lightGreyColor = "#f7f7f7" %} /* This affects all grey background sections */

{% set baseFontWeight = "normal" %} /* More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set headerFontWeight = "normal" %} /* For Headers; More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set buttonRadius = '40px' %} /* "0" for square edges, "10px" for rounded edges, "40px" for pill shape; This will change all buttons */

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DSGVO - Bayern bringt Gesetz auf den Weg

by Datenschutzberater on Juli 18, 2018

Die bayerische Landesregierung hat jetzt das gemacht, worauf viele Unternehmen in Bayern gewartet haben. Ein Gesetzentwurf wurde nämlich von der bayerischen Landesregierung auf den Web gebracht, um die Gefahr einer Abmahnwelle einzudämmen.
In einigen Fällen haben Anwälte angefangen Abmahnungen zu verschicken. Zweifelshaft bleibt, ob berechtigtes Interesse vorliegt.

Am Freitag den 6. Juli, mehr als einen Monat nach dem Inkrafttreten der umstrittenen deutschen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai, wird der Bundesrat in seiner 969. Sitzung über einen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an diese Verordnung beraten. Konkret geht es dabei vor allem um Abmahnungen.

"Im deutschen Recht", so heißt es in der Begründung dieser Abmahnbremse, "kommen zivilrechtliche Ansprüche […] wegen Verletzung von Vorschriften des Datenschutzrechts bislang nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht, wobei nach dem UWG auch Mitbewerber anspruchsberechtigt sind". Das, gesteht der Antrag ein, birgt nach dem Inkrafttreten der DSGVO die "tatsächliche Gefahr", dass "gegenüber Unternehmern zu eigenen Geschäftszwecken in großem Umfang missbräuchliche […] Abmahnungen" ausgesprochen werden...weiterlesen

Quelle: Heise.de

Topics: IT-Sicherheit