Die bayerische Landesregierung hat jetzt das gemacht, worauf viele Unternehmen in Bayern gewartet haben. Ein Gesetzentwurf wurde nämlich von der bayerischen Landesregierung auf den Web gebracht, um die Gefahr einer Abmahnwelle einzudämmen.
In einigen Fällen haben Anwälte angefangen Abmahnungen zu verschicken. Zweifelshaft bleibt, ob berechtigtes Interesse vorliegt.
Am Freitag den 6. Juli, mehr als einen Monat nach dem Inkrafttreten der umstrittenen deutschen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai, wird der Bundesrat in seiner 969. Sitzung über einen gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an diese Verordnung beraten. Konkret geht es dabei vor allem um Abmahnungen.
"Im deutschen Recht", so heißt es in der Begründung dieser Abmahnbremse, "kommen zivilrechtliche Ansprüche […] wegen Verletzung von Vorschriften des Datenschutzrechts bislang nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) sowie auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht, wobei nach dem UWG auch Mitbewerber anspruchsberechtigt sind". Das, gesteht der Antrag ein, birgt nach dem Inkrafttreten der DSGVO die "tatsächliche Gefahr", dass "gegenüber Unternehmern zu eigenen Geschäftszwecken in großem Umfang missbräuchliche […] Abmahnungen" ausgesprochen werden...weiterlesen
Quelle: Heise.de