Die Bundesfraktion der CDU/CSU fürchtete eine Abmahnwelle wegen der DSGVO, deshalb wollten die Parteien eine Gesetzesänderung durchsetzen. Damit sind die Parteien jetzt gescheitert. Zwar gab es seit der Einführung keine Abmahnwelle, dennoch gab es etliche Abmahnungen seit der Inführung.
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Die Initiative der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, nach der Anwälte vorübergehend bei missbräuchlichen Abmahnungen auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine teuren Gebühren mehr verlangen könnten sollten, ist gescheitert. Die vorgesehene "Soforthilfe" sei "mit der SPD in dieser Form leider nicht möglich" gewesen, zeigte sich die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, am Dienstagabend enttäuscht vom Koalitionspartner. Allerdings sei man sich mit der SPD einig, "uns sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnmissbrauch zu kümmern". Dies sei im Koalitionsvertrag auch so abgesprochen.
Die CDU/CSU-Fraktion wollte die DSGVO-Abmahngebühren vorübergehend aussetzen und dafür eine Klausel in den Gesetzentwurf zur sogenannten Musterfeststellungsklage einfügen. Der Passus hätte so noch im Juli in Kraft treten können, aber keine dauerhafte Lösung für das Abmahnproblem gebracht. Parallel bat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seine Kollegin im Justizressort, Katarina Barley (SPD), das "Abmahnunwesen" etwa wegen einer unzureichenden Datenschutzerklärung "deutlich zu minimieren und zurückzufahren".weieterlesen...