Die DSGVO ist nun gut ein halbes Jahr in Kraft, damit ist die Schonfrist für Unternehmen seit dem 25. Mai 2018 vorbei.
Eine große Abmahnwelle ist bislang ausgeblieben, aber das kann sich jetzt für Unternehmen ändern, das kündigte der EU-Datenschutzbeauftragter Giovanni Buttarelli an, denn die Datenschutzbehörden werden mit Beschwerden überschemmt.
Nach den seit dem 25. Mai verpflichtenden neuen Regeln müssen Unternehmen sorgsamer mit den Informationen ihrer Kunden umgehen, sie umfassender informieren und Einwilligungen einholen. Zudem müssen Kunden in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten in Auftrag zu geben oder ihre Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Strafen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.
Seit Ende Mai werden die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden laut Buttarelli mit Beschwerden und Anfragen überschwemmt. „Die Strafe ist für das Unternehmen relevant und wichtig für die öffentliche Meinung, für das Verbrauchervertrauen – aber aus administrativer Sicht ist es nur ein Element der Rechtsdurchsetzung“, sagte der EU-Beauftragte, der die Tätigkeiten der einzelnen Behörden in Europa koordiniert...weiterlesen
Quelle: FAZ.net