Die DSGVO sorgt immer noch für Gesprächsstoff und Verunsicherung bei vielen Unternehmen und Betreibern von Webseiten. Durch eine Entscheidung des Langerichts Wurzburg kann sich das jetzt ändern. Müssen Unternehmen jetzt mit einer Abmahnwelle rechnen?
Lesen Sie in dem Beitrag von Impulse.de, wie es hier weitergeht.
Als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft trat, fing für viele Unternehmer eine Zitterpartie an: Die neue Verordnung könnte eine riesige Abmahnwelle in Gang setzen, fürchteten sie. Mitbewerber und Anwälte könnten gezielt nach Schwachstellen beim Datenschutz suchen, um Unternehmer kostenpflichtig abzumahnen. Doch die große Welle blieb aus – bisher. Eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg könnte das jetzt ändern...weiterlesen
Quelle: Impulse.de