In Bayern ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Abmahnungen auf Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung eindämmen soll. Vor einiger Zeit wurde bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet. Jetzt ist es aber amtlich.
Im Südosten der Bundesrepublik wird seit Kurzem ein gesonderter "bayerischer Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung" der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) praktiziert. Ein Beschluss der Staatsregierung des Freistaats von Anfang Juni ist im aktuellen Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft. Damit gilt in Bayern die ausdrücklich die Vorgabe etwa an die für den Datenschutz zuständigen Landesbehörden, die Ziele der DSGVO "sachgerecht und mit Augenmaß" zu verfolgen. So soll vor allem die Akzeptanz für das Normenwerk in der Bevölkerung gefördert werden.
Nicht alle brauchen DatenschutzbeauftragtenKonkret hat der bayerische Ministerrat etwa festgelegt, dass Amateursportvereine, Musikkapellen oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine keine eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Prinzipiell benötigen laut dem Verordnungstext Einrichtungen einen speziellen Experten, wenn ihre "Kerntätigkeit" die Kontrolle und die Verarbeitung personenbezogener Daten ist. Andernfalls drohen gegebenenfalls scharfe Sanktionen...weiterlesen
Quelle: Heise.de