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Verstöße sind durch Mitbewerber abmahnbar

by Datenschutzberater on November 16, 2018

Die DSGVO sorgt nach wie vor für Aufregung und Gesprächsstoff. Die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg macht noch mal klar, wie unterschiedlich die Auffassungen sind. Der Shopbetreiber-blog.de berichtet in seinem Artikel vom 8. November über eine Klage einer Wettbewerberin, die Ihre Konkurrentin wegen eines Verstoßes abgemahnt hat. Lesen Sie hier wie das OLG entschiedet.

Die Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO durch Konkurrenten abmahnbar sind, ist nach wie vor umstritten. Nachdem das LG Würzburg diese Frage bejaht und sie das LG Bochum kurz darauf verneint hatte, entschied nun das OLG Hamburg darüber. Das Ergebnis: Es kommt darauf an.

Die beiden beteiligten Parteien stellen Therapieallergene für die spezifische Immuntherapie (SIT) her und vertreiben diese auch. Gegenstand des Verfahrens war ein Bestellbogen der Beklagten, der nicht die Einholung der Einwilligung des Patienten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Gesundheitsdaten vorsah.

Fehlende Einwilligung

Mit diesem Bestellbogen werden durch den Arzt die passenden Allergene für den jeweiligen Patienten bestellt. Dabei werden neben dem Namen und Geburtsdatum des Patienten auch die Kassen-Nr., die Versicherten-Nr., der Status des Versicherten, die Vertragsarzt-Nr., die Kunden-Nr., die Informationen über die jeweiligen Allergien des Patienten und der Name sowie die Anschrift des behandelnden Arztes nebst dessen Kunden-Nr. erhoben.

Der Bogen selbst wies keinen Bereich auf, in welchem der Patient selbst eine Erklärung über die Einwilligung zur Nutzung seiner Daten abgeben konnte. Die Klägerin hielt dies für einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen das Datenschutzrecht und mahnte ab...weiterlesen

Quelle: Shopbetreiber-blog.de

Topics: DSGVO