Das Handelsblatt berichtet, dass Jameda, das Bewertungsportal, die Daten einer Ärztin löschen muss.
Der Bundesgerichtshof entschied dieses in einem Urteil in Karlsruhe. Die Klägerin verlor noch in den Vorinstanzen, aber bekam am Ende doch Recht.
In der Begründung heißt es, das Portal habe durch seine Praxis der Sonderkonditionen für Zahlende Kunden die Stellung als neutraler Informationsvermittler aufgegeben. Von seitens des Jameda Portals wurden sofortige Maßnahmen angekündigt, die Internetseiten werden angepasst. Das Urteil aus Karlsruhe könnte weitreichende Folgen für andere Internetportale haben.
Etwa sieben Millionen Menschen besuchen monatlich das Jameda Portal, das Portal bietet eine Suchfunktion für niedergelassene Ärzte an bestimmten Orten. Die Kontaktdaten von solchen Ärzten werden dann angezeigt.
Das ist nicht alles, denn Patienten könnten Ärzte und Kliniken auf einer Notenskala bewerten.
Quelle. Handelsblatt