Die EU-Datenschutzgrundverordnung bring vor allem den Bürgern mehr Rechte. Das Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist es, die gesetzliche Regelung innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Die DGSVO verbirgt für Unternehmen größere Risiken, denn bei der Nicht-Einhaltung der Verordnung droht Unternehmen deutlich höhere Bußgelder.
Das Juristen-Kauderwelsch soll weg: Artikel 12 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen, Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ über ihre Rechte zu informieren. Dabei sollen „gegebenenfalls zusätzlich visuelle Elemente“ zum Einsatz kommen, wenngleich die DSGVO nicht näher darauf eingeht, was in diesem Zusammenhang „gegebenenfalls“ heißt und wie die „visuellen Elemente“ auszusehen haben.
Die Intention des Gesetzgebers ist aber dennoch unmissverständlich: Verbraucher sollen einfacher verstehen können als bisher, was mit ihren Daten geschieht. Kein Unternehmen soll mehr hinter juristischen Formeln verstecken, welchen Schmu es mit den Daten seiner Nutzer betreibt. Dies gilt insbesondere für komplizierte Sachverhalte, „wo die große Zahl der Beteiligten und die Komplexität der dazu benötigten Technik“ es den Kunden schwermache zu erkennen, was mit ihren persönlichen Daten passiert.
Das Gesetz an sich ist in alles anderer als einfacher Sprache geschrieben. Artikel 32 Absatz 1 zum Beispiel ist ein Monstersatz mit mehr als 900 Zeichen. Verständlicher formuliert als die trockenen juristischen Artikel der DSGVO sind die sogenannten Erwägungsgründe, die helfen sollen, die Artikel richtig zu interpretieren. Erwägungsgrund 58 etwa nennt als Beispiel für das Transparenzgebot explizit „Werbung im Internet“. Website-Betreiber sind in Zukunft also noch mehr gefordert zu erklären, wie Werbung auf ihren Seiten funktioniert...hier weiterlesen
Quelle: Heise.de