{% set baseFontFamily = "Open Sans" %} /* Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set headerFontFamily = "Open Sans" %} /* This affects only headers on the site. Add the font family you wish to use. You may need to import it above. */

{% set textColor = "#565656" %} /* This sets the universal color of dark text on the site */

{% set pageCenter = "1100px" %} /* This sets the width of the website */

{% set headerType = "fixed" %} /* To make this a fixed header, change the value to "fixed" - otherwise, set it to "static" */

{% set lightGreyColor = "#f7f7f7" %} /* This affects all grey background sections */

{% set baseFontWeight = "normal" %} /* More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set headerFontWeight = "normal" %} /* For Headers; More than likely, you will use one of these values (higher = bolder): 300, 400, 700, 900 */

{% set buttonRadius = '40px' %} /* "0" for square edges, "10px" for rounded edges, "40px" for pill shape; This will change all buttons */

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Nutzung vom populären Dienst Whatsapp rechtswidrig

by Datenschutzberater on März 2, 2018

Kaum jemand, der den Dienst Whatsapp nutzt, weiß, dass die Nutzung eigentlich rechtswidrig ist. Als Nutzer vom Whatsapp Dienst, verstoßen die allermeisten Menschen gegen das Datenschutzgesetz.

Das große Problem ist, dass Nutzer von Whatsapp den Zugriff auf die gesamte Kontaktdaten all ihrer Kontakte gewähren.  Weil niemand seine Zustimmung gibt, ist die Nutzung im Gründe rechtswidrig.

Vor der privaten Nutzung von Whatsapp warnt Lutz Hasse, Thüringens Datenschutzbeauftragter, darin verweist er auf einem Gerichtsurteil.
Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hat mit Verweis auf ein Gerichtsurteil davor gewarnt, Whatsapp privat zu nutzen. 99 Prozent seiner deutschen Nutzer verhielten sich "deliktisch", wenn sie den Dienst nutzen, sagte Hasse am Mittwoch bei der Vorstellung seiner Tätigkeitsberichte für 2016 und 2017. Denn wer Whatsapp nutze, erlaube dem Dienst, alle Kontaktdaten seines Smartphones auszulesen. Diese Zustimmung dürfe jemand Whatsapp aber nur geben, wenn alle Menschen, die im Adressbuch des Nutzers stehen, dem zugestimmt hätten.

Da es solche vollständigen Einwilligungen aber in der Realität praktisch nie gebe, sei die Nutzung des Dienstes in der Regel rechtswidrig, sagte Hasse. Diese Sicht von Datenschützern habe 2017 auch das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Urteil bestätigt. "Diese Entscheidung betrifft alleine Privatleute", sagte Hasse.
Whatsapp-Einsatz an Schulen unzulässig.

Quelle: Heise.de

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Topics: Datenschutz, Datenschutz Recht