Mit der DSGVO müssen Unternehmen die Daten ihrer Kunden anonymisieren. Dafür bieten sich eine statische oder dynamische Maskierung an.
Mit Einführung der DSGVO im Mai dieses Jahres kamen neue Sicherheitsanforderungen auf Unternehmen zu. Sie müssen die Daten ihrer Kunden nämlich anonymisieren, dafür stehen zwei mögliche Verfahren zur Verfügung. Lesen Sie in dem Artikel, der bei Heise.de veröffentlicht wurde, wie es geht soll.
Im Zuge der DSGVO müssen viele Unternehmen die Daten ihrer Kunden unkenntlich machen, wenn sie sie weiter verarbeiten wollen. Mit einer Maskierung können Firmen personenbezogene Informationen wie vorgeschrieben pseudonymisieren oder anonymisieren. Ramon Wartala zeigt in der aktuellen iX 7/2018, wie Administratoren vorgehen können und erklärt die Unterschiede zwischen der SDM und DDM.
SDM steht für eine statische Datenmaskierung. Bei ihr erzeugt der Administrator einen neuen View, er anonymisiert die relevanten Informationen. Diesen neuen View können Nutzer und nachgeschaltete Systeme direkt verwenden. Bei der dynamischen Datenmaskierung (DDM) integriert der Administrator vor der Datenbank einen Proxy, der Anfragen annimmt, überprüft und weiterleitet. Bevor der Anwender die eigentlichen Informationen sieht, macht er sie unkenntlich...weiterlesen
Quelle: Heise.de